BEWERTUNG VON SCHIENENFAHRZEUGEN (NoBo/DeBo)

Wir bewerten die Festigkeit der Fahrzeuge, die Fahreigenschaften, die Entgleisungssicherheit, die Bremseigenschaften, die Bedingungen für die Fahrgäste, die Fahrzeugausrüstung und die Geräuschemissionen in die Umgebung im Stillstand, beim Anfahren und während der Fahrt. Wir stellen die EG-Baumusterprüfbescheinigung aus. Wir bewerten auch wichtige gelistete Komponenten von Eisenbahnfahrzeugen (Interoperabilitätskomponenten), für die wir separate EG-Baumusterprüfbescheinigungen ausstellen, wenn die Anforderungen erfüllt sind. Wir führen auch die Bewertung von fahrzeugseitigen Baugruppen für Lokomotiven auf Element- und Teilsystemebene gemäß der Verordnung (EU) 2016/919 der Kommission über die technische Spezifikation für die Interoperabilität der Teilsysteme „Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung“ durch.

Die grundlegende Anforderung für die Bewertung und Zertifizierung von Lokomotiven und Personenwagen ist die Verordnung (EU) Nr. 1302/2014 der Kommission über die technische Spezifikation für die Interoperabilität des Teilsystems „Fahrzeuge - Lokomotiven und Personenwagen“ des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union. Im Bereich der Bewertung und Zertifizierung von Güterwagen ist es die Verordnung (EU) Nr. 321/2013 der Kommission über die technische Spezifikation für die Interoperabilität des Teilsystems „Fahrzeuge - Güterwagen“ des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union und die Aufhebung der Entscheidung 2006/861/EG.

Das Zertifizierungsverfahren für Schienenfahrzeuge und deren Teile umfasst auch Fertigungsaudits, die in den Produktionsstätten der Fahrzeughersteller durchgeführt werden. Dabei weist der Hersteller seine Fähigkeit nach, den genehmigten Fahrzeugtyp oder den genehmigten Fahrzeugkomponententyp in Serie oder in großem Umfang mit Hilfe seines eigenen zertifizierten Qualitätsmanagementsystems gemäß ČSN EN ISO 9001 zu produzieren. Ein erfolgreiches Audit wird mit der Ausstellung der Dokumente „Genehmigung für das Qualitätsmanagementsystem“ und „EG-Prüfbescheinigung für das Teilsystem“ abgeschlossen.

Falls der Hersteller nicht über ein eigenes Qualitätszertifikat nach ISO 9001 verfügt, das von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle ausgestellt wurde, kann VUZ das Qualitätssystem nach ČSN EN ISO/IEC 17021-1 für die Bedürfnisse der TSI durch seine nicht akkreditierte Zertifizierungsstelle für Qualitätssysteme zertifizieren lassen.

Je nach den Anforderungen des Antragstellers können wir auch fertigungstechnische Routineprüfungen von Eisenbahnprodukten durchführen und ein positives Ergebnis durch die Ausstellung einer „EG-Konformitätsbescheinigung“ oder einer „EG-Prüfbescheinigung“ bestätigen.

Die TSI CCS definiert die Anforderungen an die Interoperabilität der fahrzeugseitigen Teilsysteme „Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung“ (CCO) von Schienenfahrzeugen. Wir führen die Bewertung der Konformität gemäß den Anforderungen TSI CCS sowohl für die Entwürfe der fahrzeugseitigen GSM-R-Sprechfunkstationen als auch für die ETCS-Installation durch.

Rechtlicher Hintergrund:
Verordnung (EU) Nr. 2016/919 der Kommission (TSI CCS), in der durch die Durchführungsverordnungen (EU) 2019/776 und (EU) 2020/387 geänderten Fassungen.

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Referenzen:

  • Škoda Transportation
  • CZ LOKO
  • TATRAVAGÓNKA
  • GREENBRIER Europe
  • PESA
  • MSV METAL Studénka
  • NEWAG
  • ŽOS VRÚTKY
  • ŽOS TRNAVA
  • SIEMENS
  • OPERAIL
  • SCHUNK CARBON TECHNOLOGY
  • SCHUNK TRANSIT SYSTEM
  • DAKO-CZ
  • ŠKODA VAGONKA
  • DPOV
  • T-CZ
  • RADOM
  • ALSTOM Belgium SA

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